Alte Kirche Igel

Offzielle Seite des Fördervereins für den Erhalt der alten Kirche in Igel

Für die Zukunft

Wir setzen uns dafür ein, dass auch die zukünftigen Generationen Freude an diesem historischen und kulturellen Juwel haben.

Für den Erhalt der Bausubstanz muss ständig Aufwand betrieben werden. Events in der Kirche, die dem alten Gebäude und seiner kirchlichen und kulturellen Bedeutung entsprechen, helfen, die Öffentlichkeit auf dieses Bauwerk aufmerksam zu machen und finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Die Aufnahmen verdeutlichen, wie schön die Kirche in Ihrer Substanz erhalten ist.

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Indem Sie nebenstehendes Formular ausfüllen und senden, willigen Sie ein, diese Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung uns zur Verfügung zustellen. 

Auszug aus der Satzung des Fördervereins
Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung aller Maßnahmen, die zum Erhalt  und zur Bewahrung der Alten Kirche in der Gemeinde Igel beitragen.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

• Aufklärung und lnformationsvermittlung der Mitglieder und Öffentlichkeit über Geschichte, Benutzung und bereits erbrachte bzw. erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung der Alten Kirche in ihrem jetzigen äußeren und inneren Bauzustand und des vorhandenen Mobiliars sowie Maßnahmen, die eventuell darüber hinausgehen, ohne dass es zu Konflikten mit den Auflagen des Denkmalschutzes kommt.
• Durchführung und Beteiligung von Projekten im Bereich der Denkmalpflege an der Alten Kirche in Abstimmung mit der zuständigen Kirchengemeinde
• Konzeption und Durchführung von Vorträgen und Veranstaltungen in der Alten Kirche und außerhalb der Alten Kirche
• Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Körperschaften, Verbänden, Organisationen sowie öffentlich-rechtlichen Trägern auf dem Gebiet der Denkmalpflege und der kulturellen Förderung
• Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke, zweckgebunden für die Alte Kirche
• Ideelle und materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet der Denkmalpflege.

Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.

Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke von Körperschaften/des in § 2 Ziffer 1 genannten steuerbegünstigten Zwecks der Kirchengemeinde Igel verwendet.  

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